Unterhaltspflicht gegenüber einem volljährigen Kind während eines freiwilligen sozialen Jahres

OLG Frankfurt, Beschluss vom 4.4.2018 – 2 UF 135/17

Das freiwillige soziale Jahr wird grundsätzlich als angemessener Ausbildungsabschnitt gewertet, weil es geeignet ist, die Bildungsfähigkeit Jugendlicher zu fördern.