OLG Frankfurt, Beschluss vom 4.4.2018 – 2 UF 135/17
Das freiwillige soziale Jahr wird grundsätzlich als angemessener Ausbildungsabschnitt gewertet, weil es geeignet ist, die Bildungsfähigkeit Jugendlicher zu fördern.
OLG Frankfurt, Beschluss vom 4.4.2018 – 2 UF 135/17
Das freiwillige soziale Jahr wird grundsätzlich als angemessener Ausbildungsabschnitt gewertet, weil es geeignet ist, die Bildungsfähigkeit Jugendlicher zu fördern.