KG Berlin, Beschluss vom 14.11.2017 – 19 UF 39/17
Hat der spätere Ehegatte, der eine Wohnung alleine anmietet, die Kaution gestellt und wird das Mietverhältnis an der Wohnung nach Trennung oder Scheidung der Eheleute gemäß ihrer gemeinsamen Mitteilung an den Vermieter allein von der Ehefrau fortgesetzt, so hatte getrennt lebende bzw. geschiedene Ehemann keinerlei fälligen (Ausgleich) Anspruch gegen seine frühere Ehefrau hinsichtlich der von ihm gestellten Kaution. Denn ein möglicher Zahlungsanspruch besteht erst mit Beendigung des Mietverhältnisses durch die Ehefrau.