BGH vom 28.4.2010 XII ZB 81 / 09
Entscheidend ist stets das Kindeswohl. Dies gilt auch und vor allem, wenn ein Elternteil beabsichtigt, mit dem Kind auszuwandern. In diesem Spannungsfeld sind zwar die jeweiligen Elternrechte gegeneinander abzuwägen. Entscheidend ist letztlich allerdings, wie sich die Auswanderung auf das Kindeswohl auswirken wird.