OLG Koblenz, Beschluss vom 20.12.2017 – 13 UF 464/17
Ein lediglich vorübergehender auf als Wechsel des Kindes, der mit einem mehrwöchigen Ferienumgang vergleichbar ist, ändert an der grundsätzlichen Barunterhaltspflicht eines Elternteils nichts.
OLG Koblenz, Beschluss vom 20.12.2017 – 13 UF 464/17
Ein lediglich vorübergehender auf als Wechsel des Kindes, der mit einem mehrwöchigen Ferienumgang vergleichbar ist, ändert an der grundsätzlichen Barunterhaltspflicht eines Elternteils nichts.