Änderung für Erbfälle mit Auslandsbezug

Frau Rechtsanwältin Dr. Manuela Jorzik – Fachanwältin für Familien- und Erbrecht – in der Serie MEISTERLAND SCHÖNBUCH im Magazin PLUSPUNKTE

Das Europäische Parlament hat eine Erbrechtsverordnung erlassen, die ab dem 17.08.2015 für alle Todesfälle mit Auslandsbezug gilt. Bislang wurde bei uns nach dem Recht des Heimatstaates des Verstorbenen
vererbt. Ab Gültigkeit der neuen Verordnung gilt dann das Recht des letzten gewöhnlichen Aufenthalts.
Nach welchem Recht also in Zukunft vererbt wird, ist abhängig davon, wo der Erblasser im Todesfall tatsächlich seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte.

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