Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 13.7.2017-1 BvR 1202 /17
Auch bei einer (vorübergehenden) Fremdunterbringung eines Kindes kann ein Sorgerechtsentzug entbehrlich sein, wenn der Erziehungsberechtigter Elternteil die Fremdunterbringung mitträgt und unterstützt und alle im Zusammenhang hiermit notwendig werdenden Mitwirkungshandlungen vornimmt oder vorzunehmen bereit ist.