BGH, Beschluss vom 27.3.2019 – XII ZB 345 / 18
Ein Elternteil hat einen Anspruch auf Herausgabe des Kinder Reisepasses, soweit er ihn zur Ausübung seines Rechts benötigt. Der Obhutselternteil (als der Elternteil, bei dem das Kind seinen Lebensmittelpunkt hat) bedarf grundsätzlich aller für das Kind wichtigen Dokumente. Dem Anspruch kann die berechtigte Besorgnis einer Überschreitung der elterlichen Befugnisse durch den die Herausgabe begehrenden Elternteil – etwa einer Entführung ins Ausland – entgegenstehen.