OLG Düsseldorf, Beschluss vom 3.1.2019 – 3 WF 114 / 18
Auf einen Verfahrenskostenvorschussanspruch kann ein Ehegatte nur dann verwiesen werden, wenn er zeitnah durchgesetzt werden kann. Hiervon ist nicht auszugehen, wenn der andere Ehegatte einen Unterhaltsanspruch dem Grunde und der Höhe nach bestreitet.