Steuerliche Abzugsfähigkeit von Testamentsvollstreckungskosten

von Rechtsanwältin Dr. Manuela Jorzik, Fachanwältin für Erb- und Familienrecht

 

Bundesfinanzgerichtshof, Urteil 08.11.2017 – IX R 32/16

 

Unser oberstes deutsches Finanzgericht hat entschieden:

 

  1. Kosten für eine auf Dauer angelegte Testamentsvollstreckung können bei den aus der Verwaltung des Nachlasses erzielten Einkünften aus Vermietung und Verpachtung als Werbungskosten abgezogen werden.
  1. Werden aus der Verwaltung des Nachlasses noch andere Einkünfte erzielt, kommt eine Aufteilung der Kosten nach dem anteiligen Zeitaufwand des Testamentsvollstreckers nicht in Betracht, wenn sich der Anspruch des Testamentsvollstreckers nach dem Nachlasswert bemisst.
  1. Für die Aufteilung der einheitlichen Kosten der Testamentsvollstreckung auf verschiedene Einkunftsarten kommt es auf die Zusammensetzung des Nachlasses im jeweiligen Veranlagungszeitraum an.

 

Fazit:

Die Kosten einer Testamentsvollstreckung sind somit steuerlich teilweise abzugsfähig.

Unsere Erbrechtsabteilung berät Sie gerne.